Aus Vogelschutzgründen sind auch in diesem Jahr wieder einige Felsen und Steinbrüche im Harz, Solling und Göttinger Wald ab dem 01. Februar für das Beklettern ganz oder teilweise gesperrt.
Sperrungen von Brutfelsen
ab 01. Februar 2005
im Harz (Innerstetal, Okertal, Eckertal, Wurmberg), Solling (Hardegsen) und Göttinger Wald (Ebergötzener Gebiet, Gartetal).
Bitte Ausschilderung beachten !
Nicht bebrütete Felsen werden vorausichtlich im April wieder freigegeben, die übrigen nach dem Ausfliegen der Jungvögel (Ende Juni bis Ende Juli).
LANDKREIS GÖTTINGEN Göttingen, 27.01.2005 Der Landrat P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 06/05
Info- und Freizeitbörse „Galerie Göttinger Land“ geht online Schermann: Schubkraft für Standortentwicklung durch Leader+ – Investitionsvolumen in Höhe von ca. 4 Mio. Euro bis 2007 zu erwarten – Region erhält Kontur
„Ab sofort bietet die „Galerie Göttinger Land“ unter der Adresse www.goettingerland.de im Internet umfassende Informationen zu Naherholung, Tourismus und Freizeit in unserer Region an – zum Null-Tarif. Ein gemeinsamer Auftritt aller Landkreise in Südniedersachsen und Nordthüringen wird mittelfristig angestrebt.“ Dies gab Landrat Reinhard Schermann anlässlich der Präsentation der Info- und Freizeitbörse vor der Presse in der Handweberei in Besenhausen bekannt.
Die „Galerie Göttinger Land“ ist ein Projekt des Landkreises Göttingen im Rahmen des EU-Programms LEADER+. Ziel des EU-Gesamtkonzeptes ist es, Entwicklungschancen im Bereich der sog. weichen Standortfaktoren zu unterstützen. „Mit Leader+ erfährt die Standortentwicklung eine beachtliche Schubkraft, die dazu beiträgt, unserer Region eine klare Kontur zu geben“, betonte Schermann. Schwerpunkte sind die Themen Tourismus, Bioenergie und Landschaftsentwicklung.
Insgesamt werden von der EU knapp 2 Mio. Euro für den Zeitraum 2003 bis 2007 zur Förderung von mehr als 30 Einzelprojekten erwartet. Damit wird ein Investitionsvolumen im Umfang von ca. 4 Mio. Euro bewirkt. Der Landkreisanteil wird sich auf etwa 440.000,– Euro belaufen. Die Entwicklung von „Galerie Göttinger Land“ wird von der EU mit ca. 30.000,– Euro bezuschusst.
„Mit dem neuen Internetportal wird eine wichtige Voraussetzung zur Stärkung des Tourismus im Landkreis Göttingen geschaffen und zugleich den Einwohnern umfangreiche und schnelle Informationen über Möglichkeiten der Naherholung und Freizeitgestaltung geboten“, ergänzte Kreisrätin Christel Wemheuer, Vorsitzende der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) LEADER+.
Wie der Landrat im einzelnen weiter ausführte, ist unter insgesamt zehn Kategorien ein vielfältiges und attraktives Angebot zu finden. Es reicht vom Reisemobilstellplatz bis zum Hotel, vom Hofladen bis zum Dorfgemeinschaftshaus, aber auch Naturdenkmale und archäologische Fundstätten, sportliche Freizeitangebote und Schwimmbäder sind ausgewiesen. „Darüber hinaus bietet die „Galerie Göttinger Land“ einen täglich aktualisierten Veranstaltungskalender sowie erprobte Routenvorschläge für Radtouren und Wanderungen, demnächst auch für Kanu- und Klettertouren„, erklärte Schermann. Auf einen Blick können zu bestimmten Routen, die z.B. entlang der drei niedersächsischen Radfernwege oder am Europäischen Fernwanderweg E6 liegen, Übernachtungsquartiere und Sehenswürdigkeiten abgerufen werden. „Die Tourenplanung wird auf diese Weise zum Kinderspiel“, meinte der Landrat. Serviceangebote wie Verleihstationen, Touristeninformationen, Fahrpläne sind bereits verknüpft und können durch die Anbieter laufend ergänzt werden. Außerdem werden zahlreiche Freizeittouren dargestellt, die von verschiedenen Punkten im Landkreis gestartet werden können.
Nach den weitergehenden Angaben von Schermann sind bereits knapp 1.000 Einträge aus der Datenbank abrufbar. Der besondere Ansatz der Internetpräsentation bestehe allerdings darin, dass alle Anbieter einen direkten Zugriff auf ihre Offerten haben und die Einträge selbstständig aktualisieren oder ergänzen können. Ob Hotelier, Kulturschaffender oder Wanderer: alle interessierten Akteure sind nun aufgefordert, ihr Wissen und ihre Kompetenz einzubringen und ihre Highlights und Tipps in die Datenbank einzutragen. Die dazu erforderliche Registrierung erfolgt online innerhalb weniger Minuten.
Für die Planung und Umsetzung des Projektes sind Dr. Hartmut Berndt vom Regionalmanagement Leader+ und Sissi Karnehm-Wolf verantwortlich. Sie sind unter der Rufnummer 0551 / 531 37 08 für Fragen zu den Internetseiten erreichbar.
In der Galerie Göttinger Land sind derzeit noch keine Eintragungen zu den verschiedenen Klettergebieten zu finden und solche wird es auch erst nach und nach geben, wenn für bekletterte Felsen Einvernehmen zwischen allen Beteiligten besteht. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind am vergangenen Dienstag, im Rahmen eines ersten Gesprächstermines im Kreishaus angelaufen. Da eine Vielzahl von Interessen und Belangen zu berücksichtigen sind (Vogelschutz, Pflanzenschutz, archäologischer Denkmalschutz, forstwirtschaftliche, jagdliche, eigentumsrechtliche Aspekte und einiges mehr), werden die Verhandlungen voraussichtlich eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Als erste Zielsetzung sollen zunächst die Klettergebiete und -felsen herausgearbeitet werden, für die das geringste Konfliktpotential besteht und die sich zugleich dafür eignen bzw. sich dahingehend entwickeln lassen, sie für Kletterer attraktiver zu machen, um eine Verlagerung von den konfliktbeladeneren hin zu den problemfreieren Felsen zu bewirken. Sobald Einvernehmen für einzelne Gebiete oder Felsen und deren Aufnahme in die „Galerie Göttinger Land“ besteht, werden diese dort mit dem vorstehenden Icon dargestellt.
Bereits vor der NSG-Verordnung „Kamm des Wesergebirges“ (siehe unser Info vom 22.12.2004) sind Ende letzten Jahres noch zwei weitere Verordnungen in Kraft getreten, die eine ganze Reihe von Kletterfelsen im Südlichen Ith sowie die Gebiete im Mittleren und Nördlichen Selter betreffen.
Nachfolgend stellen wir Euch die Verordnungen zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Berücksichtigung als Download zur Verfügung:
Im Schutzgebiet befinden sich die Gebiete Esbecker, Südliche Fredener, Nördliche Fredener, Imsener und Ziegenrücken-Klippen.
Die Verordnung wurde am 06. Oktober 2004 im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und ist somit seit dem 07. Oktober rechtskräftig.
In Ergänzung dazu nachfolgend auch die Naturdenkmalsverordnung „Höhlen im Selter-Steinbruch“, vom Sommer 1993, die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgeführt ist:
Als Naturdenkmäler sind die Felsklippen Pfaffenstein, Harderturm, Wilhelm-Raabe-Klippe, Pilzstein, Teufelstrichter, Kamelskopf, Krokodil, Twägerstein, Steinbruchriff-Massiv (Umgestülpter Pferdehuf), Teufelsküche und Kelchstein ausgewiesen.
Die Verordnung wurde am 31. Oktober 2004 im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und ist somit seit dem 01. November rechtskräftig (Quelle: Landkreis Holzminden).
Pressemitteilung der Bezirksregierung Hannover vom heutigen Tage:
Kamm des Wesergebirges: Bezirksregierung Hannover weist ihr letztes Naturschutzgebiet aus
Die Bezirksregierung Hannover hat heute das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“ ausgewiesen. Es ist die letzte Naturschutzgebietsausweisung, die noch unter der Regie der Bezirksregierung abgeschlossen werden konnte. Denn zum Endes dieses Jahres werden die Pforten der vier Niedersächsischen Bezirksregierungen geschlossen. Naturschutzgebiete werden künftig von den Landkreisen ausgewiesen werden. Das 452 Hektar große Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilen. Der westliche Teil, oberhalb der Stadt Rinteln, erstreckt sich über die Höhenzüge Hainholz und Luhdener Klippen. Oberhalb von Westendorf beginnt der östliche Teil. Dieser zieht sich über die Höhenzüge Westendorfer Egge und Ostendorfer Egge, unterhalb der Paschenburg, einschließlich des Höhenzuges Möncheberg.
Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist vor allem die Erhaltung und Wiederherstellung der Waldgesellschaften. Es handelt sich hierbei ausschließlich um historisch alte Waldstandorte, die vielen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bieten. Das Gebiet umfasst ausschließlich Landeswald. Der teilweise hoch sensible Kammbereich soll als Naturwald nicht mehr bewirtschaftet werden. Dort wird das Naturschutzgebiet durch herausragende Jurakalkfelsen des Wesergebirges geprägt. Die übrigen Bereiche werden von der Landesforstverwaltung nach den Richtlinien der „langfristigen ökologischen Waldentwicklung“ (LÖWE) bewirtschaftet. Die überwiegend naturnahen Waldbestände und die landschaftliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit verleihen dem Naturschutzgebiet große Bedeutung für die Erholung in der Natur. Daher bleibt das Betreten für Wanderer und Spaziergänger auf den Wegen im Naturschutzgebiet weiterhin erlaubt. Für das naturverträgliche Klettern wurde eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Kletterverbänden sowie dem Landkreis Schaumburg getroffen.
Die Verordnung zum „Kamm des Wesergebirges“ wird am 22.12.2004 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover veröffentlicht und tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des europäischen Netzes „NATURA 2000“ und Teil des FFH-Gebietes „Süntel, Wesergebirge, Deister“.
Auf der Paschenburg wurde am Montag den 06. Dezember die Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, dem Deutschen Alpenverein und unserer IG Klettern unterzeichnet.
Die Konzeption regelt nicht nur das Klettern im FFH-Gebiet 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister“ sowie am Roten Stein, sondern auch das zukünftige Procedere hinsichtlich etwaiger zukünftiger Änderungen der beschriebenen Regelungen. Solche Änderungen und Anpassungen können z.B. aufgrund neuer naturschutzfachlicher Erkenntnisse erforderlich sein. Genauso ist es aber möglich von Seiten des Klettersports Neutouren an Felsen zu beantragen, für welche nun die Regelungen der Zone II (Status Quo) gelten. Das gleiche gilt für eine Erschließung neu entdeckter Kletter- und Boulderfelsen, also für solche Felsen, die in der Konzeption zur Zeit nicht enthalten sind. Die beantragten Änderungen sind dann von den Beteiligten gemeinsam zu prüfen und einvernehmlich zu bescheiden. Insofern ist die Konzeption also kein festes Konstrukt, sondern kann flexibel den Belangen des Naturschutzes und des Klettersports angepasst werden.
Nach den Ortsbegehungen aller Felsen im September 2003, bei denen der Abgleich der Belange des Naturschutzes und des Klettersports erfolgte, wurde im Oktober mit der Ausarbeitung der Vereinbarung begonnen. Als Grundlage für diese diente der Leitfaden „Freiwillige Vereinbarungen“ des Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dieser Leitfaden befand sich damals noch im Entwurfs- bzw. Abstimmungsverfahren und wurde dann im Sommer 2004 veröffentlicht. Insofern ist die Vereinbarung zum Klettern im Wesergebirge und Süntel bundesweit die erste Konzeption, die auf Basis des BfN-Leitfadens entwickelt wurde. Das BfN hat daher auch den ganzen Prozess mit großem Interesse verfolgt und die Beteiligten hinsichtlich des eingeschlagenen, einvernehmlich-konstruktiven Weges bestärkt.
Der im Winter 2003/2004 von der Bezirksregierung und unserer IG Klettern ausgearbeitete Vereinbarungsentwurf wurde dann im Januar diesen Jahres an alle anderen Beteiligten zur Stellungnahme und Abstimmung verschickt. Darüber hinaus wurde die Landesforstverwaltung bezüglich der Klarstellung haftungs- und betretungsrechtlicher Fragen eingebunden. Die Einarbeitung der Änderungswünsche und Ergänzungen erfolgte ebenfalls im Einvernehmen mit allen Beteiligten. Mit der Zustimmung durch den Kreisausschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont am 23. November war die Konzeption dann unter Dach und Fach.
Nach der Unterzeichnung der „Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel“ steht nun nicht nur die Umsetzung der Regelungen vor Ort an, sondern insbesondere auch die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, zu der sich die Unterzeichner verpflichtet haben. Diesen Verpflichtung können wir in puncto Internetpräsenzen bereits nachkommen und die Konzeption der breiten Öffentlichkeit zur Einsicht und zum Download zugänglich machen:
Anm.: Die enthaltenen Karten lassen sich mittels Lupenfunktion vergrößern (bessere Auflösung).
Wir bitten alle KlettererInnen sich mit der Konzeption und den in ihr beschriebenen Regelungen vertraut zu machen und vor Ort zu berücksichtigen. Die Umsetzung mittels Kennzeichnung und Darstellung der Regelungen in den Klettergebieten ist für 2005 vorgesehen.
Wie uns von der Bezirksregierung Hannover kürzlich mitgeteilt wurde, steht die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Kamm des Wesergebirges“ unmittelbar bevor. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr rechtskräftig werden. Voraussichtlich wird auch die geänderte Verordnung für das NSG Hohenstein im Süntel nicht mehr all zu lange auf sich warten lassen.
Des weiteren möchten wir Euch nicht vorenthalten, dass die Unterzeichnung der Vereinbarung nicht von allen in den Abstimmungsprozess involvierten Personen ausdrücklich begrüßt wird, wie der DeWeZet am 07. Dezember zu entnehmen war. Um Mißverständnissen vorzubeugen, haben wir dem Pressebericht einige Anmerkungen und Korrekturen angefügt: