Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Die Stürme Mitte Februar haben auch an der Klippenkette in den Bodensteiner Klippen viele der bereits toten Bäume auf der Nordwestseite umgelegt. Diese liegen und hängen nun auf den Felsen und stellen eine potenzielle Gefahr für Besucher dar (siehe Bilderreihe). Wir raten davon ab, derzeit (bzw. ab 15.3.) auf der Nordwestseite der Klippenkette Klettern zu gehen. Ob der Grundeigentümer die Bäume beseitigen wird, bleibt abzuwarten.

Auf der Nordseite der Osterklippe im Goslarer Teil der Bodensteiner Klippen liegt eine Birke (letztes Foto). Der größte Teil der Routen ist weiterhin begehbar.

Ich gehe davon aus, dass auch an weiteren Felsen Gefahren aus Totholz lauert. Bleibt wachsam!

Eure IG Klettern

Geroldstein, Schornstein, Hüttensporn, Sofaklippe, Kettenklippe, Steinbruch Schlumpfdorf dürfen beklettert werden.

Gersfelsen und Braungelbe Wand bleiben gesperrt.

An acht Standorten in Felsnähe werden Schilder aufgestellt, darauf ein QR-Code, der auf die Seite des DAV Landesverbandes leitet. Dort sind die Kletterregeln hinterlegt, die im Rahmen einer langwierigen Kompromissfindung mit dem Landkreis auf Grundlage des Vegetationsgutachtens, eines Fledermausgutachtens und nach Begehung der Felsen mit dem Vogelschutz ausgehandelt wurden.
Hier die Zusammenfassung:

  • Klettern nur auf den dargestellten Routen und Boulderbereichen
  • Neutourenverbot
  • Chalkverbot
  • Vegetation nicht beseitigen und Fels nicht blankscheuern
  • Bäume durch Schlingen nicht beschädigen
  • Hakensetzen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers
  • Keine Veranstaltungen
  • Fledermausschutz: Nicht im Dunkeln eine Stunde vor Sonnenaufgang und Untergang klettern (gilt nicht für Schlumpfdorf)
  • Fledermausschutz: Wintersperre vom 1.10. bis 15.3. (gilt nicht für Schlumpfdorf)
  • Die meisten Felsköpfe dürfen nicht betreten werden

Alle Routen der Bodensteiner Klippen findet ihr im neuen Kletterführer HARZ ROCKS 2 Harz und Vorland.
Und nun die Schilder:

 

Die Stürme der letzten Tage haben den Wald in unseren Gebieten arg zerzaust.

Die Revierförstein im Ith hat mich gebeten, Euch auf die Gefahren durch abgebrochene Kronen, die in den Bäumen hängen, angeschobene (schiefe) Bäume, die spontan umfallen könnten usw. zu warnen. Besonders in den Kammbereichen lauern Gefahren.

Schaut also mal nach oben in die Bäume, gerade wenn ihr längere Zeit beim Sichern am Felsen steht.

Im Okertal hat der Sturm ebenfalls einige Wege versperrt. Die Landesforsten werden die breiten Forstwege (Alte Harzchausseee, Bergmannscher Weg, Kästestraße), die auch für die Rettung wichtig sind, wieder freischneiden.

Einige Pfade zu den Felsen bleiben aber dauerhaft von Totholz versperrt. Die Arbeiten im Totholzbestand sind zu gefährlich und Wegenutzer könnten zu Schaden kommen:

    • Der Eselsgrat zwischen Alter Harzchaussee und Bergmannschem Weg bleibt dauerhaft zu. Um das Lamm oder den Großen Kurfürst zu erreichen, geht man dem „Umweg“ über die Treppensteingruppe.
    • Der Zugang zur Hauskante erfolgt von rechts (südlich), dort geht ein Pfad von der Harzchaussee in den noch bestehenden Wald und zur Südwand.
    • Der Schleichweg oberhalb von Nachbar und Hauskante in Richtung Ziegenrücken bleibt zwischen Hauskante und Pagodenstein versperrt. Alternativ kann man am Kuhschietenbach südlich vom Schiffsbug zum Pagodenstein aufsteigen und weiter den ab hier offenen Schleichweg zum Ziegenrücken benutzen.
    • Der Pfad von den Wehrfelsen zum Zipf ist kurz vor dem Zipf mit Totholz versperrt.  Der Zugang vom Großen Dülferklotz bleibt begehbar.

Alle anderen Wege sind weiter offen.

Wenn Euch besondere Gefahrenstellen in den norddeutschen Klettergebieten auffallen, schreibt uns bitte eine kurze Info an mail@ig-klettern-nds.de oder naturschutz@dav-nord.org

Der Februar naht, Uhu und Wanderfalke suchen bald ihre Brutplätze auf, um ungestört zu brüten und ihre Jungen aufzuziehen.

 

Darum sind in folgenden Gebieten Felsen oder Felsbereiche ab 1. Februar gesperrt:
Die Ziffern hinter den Felsnamen entsprechen der Nummerierung im Kletterführer „Hoch Im Norden“.

 

Nördlicher Ith / Marienau:
Lauensteiner Kanzel (1), Große Philipsklippe (2), Kleine Philipsklippe (3), Mäuerchen (4) Routen 1 bis 14. Als Zugang zu den offenen Felsen vom Forstweg zum Hohestein aufsteigen.
Nördlicher Ith / Bisperode:
Koboldwändchen (15) bis Nördl. Bisperoder Kanzel (19b).
Mittlerer Ith / Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen:
Der mittlere Ith ist immer noch gesperrt! Auch hier kann es wieder mehrere Uhubruten geben. Wir verzichten darauf, die Brutfelsen einzeln zu benennen und/oder vor Ort abzusperren.
Südlicher Ith / Lüerdissen:
Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11).
Südlicher Ith / Holzen: 
Baumschulenwand (2) bis Däumlingswand (5).

 

Thüster Berg / Kanstein:
Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22).
Thüster Berg / Marienhagen: 
Oberer Steinbruch Weiße Wand (1), unterer Steinbruch (3).

 

Selter / Nördl. Fredener Klippen:
Aschestein (1) bis Gelbes Dach (7).
Selter / Imsener Klippen:
Die Felsen sind derzeit gesperrt, die Absperrung des Brutplatzes erfolgt durch die Naturschutzbehörde Hildesheim.

 

Harz / Okertal: 
Großer Treppenstein Ost- und Nordwand, Uhuklippe, Rabowklippe.
Harz / Eckertal: 
Hausmannsklippen.
Harz / Oberharz:
Wurmbergsteinbruch.
Harz / Westharz:
Lautenthal-Steinbruch.

 

Die Sperrungen bestehen vom 1.2. bis 31.7.

 

Teilweise können wir vorzeitig entsperren, es können aber auch kurzfristig Sperrungen hinzukommen.

Informiert Euch bitte vor dem Klettern auf den einschlägigen Internetseiten von DAV und IG Klettern über den aktuellen Sperrungsstatus.

Wir bitten Euch, die gesperrten und genannten Bereiche nicht zu betreten und alles zu unterlassen, was die Brut und Aufzucht der geschützten Tiere stören kann. Informiert auch andere über die bestehenden Sperrungen und habt keine Scheu, Leute vor Ort darauf anzusprechen!

Viel Spaß am Fels und ein gesundes, schönes Frühjahr mit viel Felskontakt!

 

Eure IG Klettern!

Der vergrößerte Parkplatz

DAV und IG schließen Vertrag zur Parkplatzbewirtschaftung für den Kletterparkplatz.

Der Parkplatz in Holzen auf dem Randstreifen zur Parkplatzwand platzte letztes Jahr zu Coronazeiten, als die Kletterhallen gesperrt waren, aus allen Nähten. Anwohner beschwerten sich bei der Ortsbürgermeisterin, dass die Naturliebhabenden durch „ihre“ Straßen rasen, vor ihren Haustüren parken, im Camper auf dem Parkplatz übernachten und ihre Fäkalien sichtbar im Wald nahe dem Parkplatz hinterlassen.

Kurz, es bestand akuter Handlungsbedarf. Bei einem Ortstermin mit der Ortsbürgermeisterin, Michael Buschmann und Heike Jandt von der Naturschutzubehörde, Forstamstleiterin Christine Knust, Revierförsterin Jessica Damast, Axel Hake und Karsten Graf für DAV und IG wurden Lösungen überlegt.
Der Parkstreifen ist Landesfläche und im Naturschutzgebiet und wird überwiegend von Kletterer:innen genutzt.
Wie kann man da eine Win-Win-Situation konstruieren?

Die Lösung:
Die Parkfläche wird vergrößert und reicht nun bis an die kleine Brücke des Ruthebaches gegenüber der Parkplatzwand. Der Landkreis „opfert“ dafür ein kleines Stück Natur, dass als Parkplatz genutzt werden kann. Wer aber übernimmt die Haftung für eventuelle Schäden, falls ein Baum auf ein parkendes Auto fällt? Wer stellt sicher, dass schadhafte Bäume gar nicht erst auf die Autos fallen? Wer übernimmt die Haftung für Umweltschäden, falls Altöl aus einem Auto läuft? Wer sorgt für Ordnung? Das wollte geregelt werden!

Und so haben DAV und IG einen Vertrag mit den Landesforsten abgeschlossen, mit Billigung des Landkreises und der Gemeinde:

  • Wir übernehmen die Haftung für die Bäume. Das bedeutet jährliche Baumschau zusammen mit der Försterin und Beseitigung von eventuellen Gefahrenbäumen, falls nötig auf unsere Kosten. Damit ist die Sorgfaltspflicht aus der Haftung erfüllt. Die Untere Naturschutzbehörde und die Landesforsten stimmen zu, dass dafür Bäume auch auf der NWE-10-Fläche (Naturwaldentwicklungsfläche) gegenüber der Forststraße gefällt werden dürfen, obwohl das eigentlich tabu ist.
  • Die Landesforsten übernehmen Umweltschäden, wir übernehmen im Schadensfall den Selbstbehalt der Versicherung von 1.000 Euro. Niedersachsenweit sind auf allen Waldparkplätzen in vielen Jahren nur zwei Schadensfälle bekannt geworden, das Risiko ist also gering.
  • Wir dürfen die Bankette freischneiden, damit auf der Fläche geparkt werden kann. Wir beseitigen regelmäßig Müll, wenn welcher da liegt.
  • Wir stellen Schilder mit den Parkplatzregeln und Kletteregeln auf.
  • Der Landkreis versetzt das Durchfahrt-verboten-Schild nach hinten vor die Brücke.

Alle Schritte bis auf den letzten sind bereits erledigt.

Fazit: Alle sind zufrieden mit der Lösung. Und so parken sie glücklich bis an Ihr Lebensende 😀

PS: Beim Müllsammeln und Fäkalien vermeiden könnt ihr alle mithelfen. Die Anwohner finden das echt nicht sehr toll. Und übernachtet da nicht im Camper.

Axel Hake