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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Was, schon 25 Jahre IG? Ja genau, am 14.09.1991 wurde im Café am Wald in Holzen die IG Klettern Ith gegründet. Die IG Klettern Harz gab es schon seit 1990. 2002 wurde die IG Ith in IG Klettern Niedersachsen umbenannt und die Harzer traten bei. So war das. Und das wollen wir am 06.08.2016 im EPZI vorne an der Auffahrt zum Ithzeltplatz mit Euch feiern. Sobald das Programm steht, informieren wir Euch hier.

Noch ein Termin: Unsere jährliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 18.06.2016 um 18 Uhr in der Ithhütte statt. Alle am Fortbestand unserer Klettergebiete Interessierten sind herzlich willkommen!

Save the dates!

Die neuformierte Gebietsbetreuergruppe für das Okertal aus Aktiven von DAV Braunschweig, DAV Goslar, und IG Klettern hat inzwischen richtig Fahrt aufgenommen. In diversen Arbeitseinsätzen im Okertal wurden die Pfade zu den Felsen verbessert und Bäume auf den Südseiten von Felsen geschnitten, um die Standortbedingungen lichtliebender Pflanzen (und Kletterer :)) zu verbessern.

Gestern wurde die Arbeit bei einer Ortsbegehung von Forst, NLWKN, Naturschutzbehörde, Vogelschutz, DAV und IG betrachtet und für gut befunden. Anlass war die Besprechung des aktuellen FFH-Managementplan, der die Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des FFH-Gebiets Okertal festlegt.

Wir möchten bei dieser Gelegengheit nochmals darauf hinweisen, die Sperrungen wegen Vogelschutz unbedingt einzuhalten und Abstand von den Brutfelsen zu halten.

Vielen Dank an alle ehrenamtlichen Helfer und weiter so!

Liebe Kletterer, wieder einmal eine unerfreuliche Nachricht aus dem Landkreis Wolfenbüttel.

Der Landkreis hat unseren Widerspruch gegen das Kletterverbot und Antrag auf Entfernen der Verbotsschilder an den Bodensteiner Klippen im Besitz von Herrn Richert zurückgewiesen. Das Kletterverbot bleibt bestehen.

Der LK begründet dies mit der Abwehr bestimmter Gefahren, wozu der §31 „Verbote und Sperren“ des Niedersächsischen Waldgesetzes Grundeigentümern die Handhabe gibt.

Insbesondere die Sätze 1 Gefahr für Leib und Leben, 2 Brandverhütung, 3 Schutz des Waldbesitzenden vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei häufiger Benutzung, 5 Gewährleistung einer ordnungsgemäßen land- und fortswirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke, 6 Schutz besonders geschützter Arten werden angeführt.

Wir prüfen nun mit unseren Anwälten,  ob wir Klage gegen die Entscheidung des Landkreises einlegen.

Solange das Kletterverbot besteht, raten wir dazu, den mit einem hitzigen Temperament gesegneten Grundeigentümer nicht durch Anwesenheit zu provozieren. Am 11.04. hat Richert auf einen unerlaubt im Wald umherfahrenden Motorradfahrer mit dem Revolver geschossen (Quelle: Pressemeldung der Polizei und lokale Medien).

Die Landkreisgrenze verläuft südlich der Kettenklippe Hauptturm-Ostturm. An den Felsen des Landkreises Goslar kann weiter im Rahmen der Kletterkonzeption geklettert werden!