03 Dez 2007 Vogelschützer und Kletterer gemeinsam am Seil: Brutplatzherrichtung im Solling
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Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung, mittels der die Schutzanforderungen für das FFH-Gebiet „Hainberg“ umgesetzt werden sollen, befindet sich bis auf weiteres noch in der Warteschleife. Unabhängig davon wurde mit der Fachbehörde vereinbart, dass zukünftig der aktuelle Status Quo gilt, entsprechend der im Mai diesen Jahres aktualisierten Kletterkonzeption. Status Quo heisst, dass an den bislang zum Klettern und Bouldern genutzten Felsen und Felsbereichen, dieses weiterhin getan werden kann und darf (siehe Karte). Für die rot dargestellten Felsen und Felsbereiche gilt Kletterverzicht.
Diese Regelung betrifft allein die Felsen im Landkreis Goslar, also die in der Karte farbig dargestellten Felsen südlich der Kreisgrenze (gepunktete Linie). Die grau eingefärbten Felsen liegen im Landkreis Wolfenbüttel und harren noch der Verhandlung. Die nachfolgende Karte wird auch Bestandteil der Landschaftsschutzgebietsverordnung sein. Die Verordnung nebst Karte wird zu gegebener Zeit beim Landkreis ( |
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Das Verfahren zur Ausweisung des Ith als Naturschutzgebiet nähert sich seinem Abschluss. Vor kurzem wurden der Verordnungsentwurf nebst den dazugehörigen Karten an die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme verschickt. Zugleich veröffentlichte die zuständige Fachbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Unterlagen im Internet.
Stellungnahmen zum geplanten Erlass der Verordnung sind bis spätestens zum 28. September 2007 einzureichen. Nähere Informationen und Downloads zu den Planungen: NLWKN
Zur Regelung des Kletterns wurden im September 2004 sämtliche Felsen per Ortsbegehung begutachtet und jeder einzelne insgesamt oder differenziert den bekannten 3 Zonierungen zugeordnet (siehe Meldung vom 09.11.2004) und die Ergebnisse in unsere Klettergebietsseiten für den Ith in erster Übersicht eingearbeitet. Hier nun das Protokoll der Ortsbegehung (pdf: 133 kb), mit den zukünftigen Regelungen im Detail. Wer evtl. noch Anmerkungen, Anregungen oder Kritik hat, wende sich bitte an unseren Vorstand. |
Am 12. Juli wurden die Kletterregelungen am Hohenstein vor Ort kenntlich gemacht. Auslöser für diese Aktion war die Nichteinhaltung der für die Kaminrouten am Hohenstein vereinbarten Wintersperre durch eine Seilschaft im Dezember letzten Jahres (siehe hierzu auch den IG-Beitrag ‚Artenschutz-Info‘ im Klemmkeil 1/2007, Thema „Schwarze Schafe“, Seite 43 f.). In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und dem Forstamt Oldendorf wurden zwischenzeitlich 2 kleine Infotafeln entworfen, denen nun die Regelungen im Detail vor Ort zu entnehmen sind. Die beiden Infotafeln finden sich am Fuß der Eibenwand und der Niedersachsenwand. Des weiteren wurden die im Winter gesperrten Kaminrouten mit kleinen Schildchen gekennzeichnet, denen die Sperrfrist und der Sperrungsgrund zu entnehmen sind. Hier nochmal die Vereinbarung nebst den Kletterregelungen zum Download:
Bitte haltet Euch an die Regelungen. Die Naturschutzbehörde hat vor Ort explizit nochmal darauf hingewiesen, dass sie ansonsten eine Wintersperre für den gesamten Hohenstein in Betracht zieht. Und so sehen die Infotafeln und die Fledermausschilder aus: |