Pressemitteilung des Landkreis Göttingen vom 08. September 2006
Landrat unterzeichnet Vereinbarung mit Klettersportlern und betroffenen Interessengruppen Die Vereinbarung zum Klettern im Göttinger und Reinhäuser Wald hat jetzt Landrat Reinhard Schermann mit den Niedersächsischen Landesforsten (Flächeneigentümerin), der Interessengemeinschaft (IG) Klettern, dem Deutschen Alpenverein und den im GUNZ (Göttinger Umwelt und Naturschutz-Zentrum) vertretenden Naturschutzverbänden abgeschlossen. Der Kreistag hatte dem Vereinbarungsentwurf im Juli des Jahres zugestimmt. Die Unterzeichnung des Vertragswerks erfolgte vor Ort, am Fuße der Kletterfelsen Knubbelwand und Wampe im Reinhäuser Wald. Die Vereinbarung sieht Regelungen für 30 Felsbereiche vor. Im Konsens wurden Bereiche festgelegt, die zum Klettern freigegeben sind, solche, die bedingt weiterhin beklettert aber nicht beworben werden dürfen und Bereiche, die für das Klettern tabu sind und an denen ggf. vorhandene Umlenkhaken (Sicherungshaken) durch die Kletterverbände entfernt werden müssen. Schermann zeigte sich erfreut und erleichtert, dass es nach jahrelanger z. T. kontroverser Diskussion zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist. Denn in Anbetracht der auseinanderstrebenden Interessenlagen von Eigentümer, Naturschützern, Archäologen und Klettersportlern sei eine Regelung nur auf dem Kompromissweg möglich gewesen. Der Landrat bedankte sich bei den Beteiligten für das wechselseitige Verständnis der unterschiedlichen Positionen. Als Durchbruch für die Vereinbarung bezeichnete er die Vorlage eines Kletterkonzeptes seitens der IG Klettern, das in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont abgeschlossen wurde. Die Notwendigkeit der Vereinbarung ergab sich nach den Ausführungen von Schermann aus der zunehmenden Popularisierung des Klettersports und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Natur. Durch die Zementierung von Sicherungshaken in die Felsen, die Benutzung von Kreide zur Erhöhung der Griffigkeit mit der Folge einer Veränderung der chemischen Beschaffenheit der Oberfläche, entstanden Konflikte mit Eigentümern und Naturschutz. Als ein Kernproblem für eine einvernehmliche Regelung erwies sich nach Angaben des Landrats, dass die interessantesten Felsbereiche im Landkreis Göttingen sich in den nach europäischen Recht geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Göttinger Wald und Reinhäuser Wald befinden. Für diese Gebiete sind Verschlechterungen unbedingt zu vermeiden und auch potentielle Standorte gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten sind zu schonen. Dabei ist nicht nur der Brutplatz von Wanderfalke, Fledermaus und Uhu von Belang, auch unter Moosen und Flechten, bekanntermaßen sensible Indikatoren für Umweltverhältnisse, finden sich viele sehr seltene oder bedrohte Arten. Abschließend bedankte sich der Landrat bei allen Beteiligten für das vorliegende tragfähige Ergebnis, das unter der Moderation und Verantwortung von Kreisrätin Christel Wemheuer ausgehandelt wurde.
Sobald die digitale Bearbeitung der Vereinbarung sowie der dazugehörigen Kletterkonzeption abgeschlossen ist, werden wir diese hier veröffentlichen (siehe Info vom 09.10.2006).
Im Oberharz werden vom Land Niedersachsen in diesem Jahr (Sommer bis Spätherbst) umfangreiche Straßensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Betroffen sind insbesondere:
die B 242 zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld sowie zwischen Stieglitzeck und Oderteich
die B 498 zwischen Oker und Schulenberg (Okertal)
die B 4 zwischen Torfhaus und Abzweigung der B 242 Richtung Clausthal
die Landstraße zwischen Schulenberg und Clausthal-Zellerfeld
Bei der Anfahrt zu diversen Klettergebieten (Hübichenstein, Okertal, Wurmberg) sind daher weite Umleitungen und Wartezeiten an mobilen Ampeln einzukalkulieren. Zudem ist im Okertal zumindest zeitweise mit erheblichen Parkplatzproblemen zu rechnen.
Im September 2004 wurden die zukünftigen Regelungen zum Klettern für alle Gebiete – Marienau bis Klein Holzen – im Rahmen von mehrtägigen Ortsbegehungen mit den zuständigen Fachbehörden festgelegt und protokolliert. Die in diesem Frühjahr am Drachenwandmassiv, rechts vom Schulterweg entstandenen Neutouren verstoßen gegen diese Regelungen, da aufgrund des vorhandenen Bewuchses für das Massiv Zone 1 (Kletterverzicht bzw. -verbot) vereinbart wurde. Nach der Veröffentlichung der Neutouren im Internet bei www.kletternimnorden.de haben sich die Behörden umgehend bei uns gemeldet. Im Zuge eines kurzfristig anberaumten Gesprächstermines mit der Landesfachbehörde wurde uns mitgeteilt, dass die Routen zurückzubauen und alle Haken zu entfernen sind.
Wir bitten daher alle, die am Ith die Einrichtung einer Neutour planen, sich vorher bei uns zu erkundigen, ob das in Ordnung ist. Ihr erspart damit Euch selbst und uns eine Menge Ärger, Zeit und Arbeit.