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Liebe Leute,

ich leite euch hier einen Aufruf von Mountain Wilderness weiter, gegen die Baupläne einer Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu Stellung zu nehmen.

Der 1987 gegründete Verein Mountain Wilderness wendet sich gegen die weitere Erschließung des Alpenraumes und setzt sich für den Erhalt der letzten Wildniszonen, auch für den Bergsport ein. Richard Goedeke, Sir Edmund Hillary und Reinhold Messner sind Gründungsmitglieder.

Die geplante Erschließung geht quer durch eine Schutzzone für Birkühner und würde die Verbindlichkeit der Alpenkonvention und des bayrischen Alpenplanes aushebeln.

Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zwischen den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen.

Deutschland wäre meines Wissens das erste Land, das einen vereinbarten Inhalt der Konvention brechen würde. Damit würden sich auch die anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr an die Konvention gebunden fühlen.

Es  besteht bis zum 22.3. für jeden die Möglichkeit sich gegenüber dem bayrischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf dem Postweg  (E-Mail: lep-beteiligung@stmflh.bayern.de) bezüglich des Riedberger Horns zu äußern.

Der DAV hat einen Mustertext erstellt, mit dem man  gegen die Erschließungspläne am Riedberger Horn Stellung nehmen kann: http://www.alpenverein.de/natur-umwelt/riedberger-horn-jetzt-sind-sie-gefragt_aid_29140.html

Es wäre toll, wenn viele von euch hierzu ihren Protest äußern.

Herzliche Grüße

Euer Mountain Wilderness Vorstand

Weitere Infos zum Zankapfel Riedberger Horn findet ihr z.B. hier: https://www.davplus.de/riedberger_horn?gclid=CODB1bjH1dICFc8y0wodwtELqw&

Pünktlich wie jedes Jahr beginnt am 01.03. die gesetzliche Frist, in der im Wald besondere Brandschutzbestimmungen gelten, und zwar bis zum 31. Oktober.

In Niedersachsen stehen diese im Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002:

§ 35 Schutz vor Brandgefahren

(1) 1 In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. 2 Dies gilt nicht für Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende und Personen, die zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und für diese auf den Grundstücken Dienste oder Arbeiten verrichten, sowie für die dort zur Jagd Befugten.

(2) Das Grillen ist nur auf Grillplätzen gestattet, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat.

(3) 1 Wer in Wald, Moor, Heide oder in gefährlicher Nähe davon ein Feuer angezündet hat, hat es zu überwachen. 2 Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

Was sollten wir an den Felsen beachten?

Die Felsen gehören definitionsgemäß zum Wald, dort gelten also dieselben Regeln. Kocher zählen ebenso wie Rauchen oder Grillen zu offenem Feuer. Katalysatoren sind eine weitere Gefahrenquelle, auch wenn der Gesetzestext sie nicht extra erwähnt. Schaut also beim Parken, das ihr das Auto nicht über trockenem Gras abstellt.

Auf dem Ithzeltplatz ist Rauchen, Grillen und das offene Feuer an der Feuerstelle bei entsprechender Vorsicht erlaubt.

Weitere Infos: http://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldbrandschutz/

Viel Spaß im Wald und einen guten Start in die Saison,

Axel

Wanderfalken und Uhus sind beeindruckende Vögel. Während der etwa 40-50 cm große Falke tagsüber am Ith und im Okertal über den Baumkronen und Felsköpfen auf Beutejagd geht, verschläft der mit bis zu 180 cm Flügelspannweite größte Eulenvogel Europas den Tag tief im Wald verborgen. Dass beide wieder an den Felsen von Harz, Weser- und Leinebergland brüten, kann uns freuen, denn sie waren in Niedersachsen zur Mitte des vorigen Jahrhunderts ausgestorben. Ursache war der Einsatz von Pestiziden, vor allem DDT in der Landwirtschaft, das sich über die Nahrungskette in den großen Greifvögeln anreicherte. 1972 wurde das Ausbringen von DDT in der Bundesrepublik verboten und der Bestand erholte sich durch Einwanderung und gezielte Auswilderungsaktionen. Die heute in Niedersachsen vorkommenden Uhus und Wanderfalken haben also einen Migrationshintergrund.

Der Uhu gilt in Niedersachsen mit 130 Brutpaaren inzwischen nicht mehr als gefährdete Art. Der Wanderfalke mit etwa 90 Brutpaaren ist in der aktuellen Roten Liste der Brutvögel noch als gefährdet eingestuft. Während in der übrigen Jahreszeit Uhu und Wanderfalke gut mit Menschen an den Felsen auskommen, reagieren die Vögel im Frühjahr sehr empfindlich auf Störungen des Brutplatzes und des Umfeldes. Schon geringe Irritationen können zum Aufgabe der Gelege führen. Daher ist der Schutz der Brutplätze besonders wichtig, damit der Bestand stabil bleibt. Weitere Faktoren für den Bruterfolg sind neben Störungen durch Menschen, Marder oder Waschbären die Verdrängung der Falken durch den größeren Uhu, das Nahrungsangebot und die Witterung.

Uhu und Wanderfalke sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Europäische Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. In Niedersachsen sind die Landkreise für die Umsetzung des Naturschutzes zuständig. Die Unteren Naturschutzbehörden legen die Schutzmaßnahmen fest. Unterstützt werden sie von ehrenamtlichen Vogelschützern der Staatlichen Vogelschutzwarte, die dem Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angegliedert ist.

In unseren Klettergebieten haben Kletterer von IG Klettern und DAV auch Aufgaben im Vogelschutz übernommen. Er ist neben Wegeinstandhaltung, Hakensanierung und Biotoppflege ein wichtiger Teil unserer Gebietsbetreuung. Die Vogelschützer verbessern potenzielle Brutplätze, errichten Absperrungen und überwachen den Bruterfolg. Das bedeutet eine Menge Arbeit, viele Vor-Ort-Termine und Kommunikationsaufwand. Lohn der Arbeit ist eine vertrauensvolle Kooperation von Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und Kletterern. Dies ermöglicht, dass nach Beendigung der Brut die Felsen noch vor Ende der halbjährlichen Sperrfrist am 31.07. jeden Jahres wieder für das Klettern frei gegeben werden können.

Daher haben wir alle ein Interesse daran, dass die Sperrungen eingehalten werden und Uhu und Wanderfalke sich an den Felsen zahlreich vermehren! Wir sind zu Gast an den Felsen. Pflanzen und Tiere leben dort aber das ganze Jahr und sind auf unsere Einsicht und Rücksicht angewiesen. Und es macht die Felsen auch für uns um eine Dimension reizvoller, wenn nebenan seltene Pflanzen und Tiere gedeihen.

Falls Du Interesse an der aktiven Naturschutzarbeit zum Erhalt unserer Klettergebiete hast, wende Dich an den Naturschutzreferenten deiner DAV-Sektion oder die IG Klettern.

Wir freuen uns auf Dich!

Axel Hake

 

Weitere Infos

Wanderfalke:

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs. 1. Nr. 1-4. bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13, 14, nach den entsprechenden Anhängen der EWG Vogelschutzrichtlinie.

Bis zu 40-50cm groß und etwas über 1kg schwer, ernährt sich überwiegend von Vögeln (Tauben, Drosseln, Stare usw.). Brütet hauptsächlich in Felsnischen und -Höhlen, an und auf Gebäuden. In anderen Bundesländern kommen auch Braumbruten vor. Der Bestand hat sich nach zeitweiligem Aussterben in Niedersachsen seit den 1970er Jahren mit inzwischen etwa. 90 Brutpaaren soweit erholt, das der Erhaltungszustand der Art als günstig eingestuft wird. Er ist in der aktuellen roten Liste in Niedersachsen (Stand 2015) als 3 =gefährdet geführt, in der vorhergehenden Liste von 2007 noch 2 = stark gefährdet (weitere Kategorien: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, R = extrem selten, G = Gefährdung anzunehmen).

Uhu:

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs. 1. Nr. 1-4. bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13, 14, nach den entsprechenden Anhängen der EWG Vogelschutzrichtlinie.

Maximal 70cm groß, 180cm Flügelspannweite, nachtaktiv. Nahrungsopportunist (Mäuse, Igel, Vögel usw.). In Niedersachsen vor allem Felsbrüter, wo Felsen fehlen, kommen auch Baum- und Bodenbruten vor. Der Uhu war in Niedersachsen zeitweilig ausgestorben, der heutige Bestand ist weitgehend stabil mit leichter Erholung, so dass er in der aktuellen roten Liste in Niedersachsen (Stand 2015) nicht mehr geführt ist, 2007 war er noch als 3 – gefährdet – eingestuft.

Veröffentlichungen:

Das Frühjahr naht und auch in diesem Jahr sind wieder Felsbereiche zum Schutz von Uhu- und Wanderfalkenbruten temporär gesperrt.

Sperrungen in den meistbesuchten Gebieten ab 01.02.2017:

Ith/ Lüerdissen: Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11)

Ith/ Holzen : Baumschulenwand (2) bis Däumlingswand (5)

Kanstein: Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22)

Nördl. Fredener Klippen: Aschestein (1) bis Gelbes Dach (7)

Mittlerer Ith (Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen): Der mittlere Ith ist immer noch gesperrt! 

Auch hier wird es 2017 wieder mehrere Uhubruten geben. Wir verzichten zunächst darauf, die Brutfelsen einzeln zu benennen und/oder vor Ort abzusperren. Bitte gefährdet nicht die Uhubruten und die Verhandlungsergebnisse dort und beachtet unbedingt die bestehende Sperrungssituation!

Die Ziffern hinter den Felsnamen entsprechen der Nummerierung im aktuellen Kletterführer von Grage/ Grage/ Brunnert.

Harz/ Okertal: Großer Treppenstein Ost- und Nordwand, Uhuklippe, Rabowklippe

Harz/ Eckertal: Hausmannsklippen

Harz/ Oberharz: Wurmbergsteinbruch

Die Sperrungen sind temporär und variabel, teilweise können wir vorzeitig entsperren, es können aber auch kurzfrisitig Sperrungen hinzukommen. Informiert Euch bitte vor dem Klettern auf der Internetseite der IG-Klettern-Niedersachsen („Sperrungen / temporär“).

Generell bestehen die Sperrungen wegen Vogelbrut vom 01.02. bis 31.07. Werden Bereiche bereits vorher zum Klettern freigegeben, werden wir Euch hier über entsperrte Bereiche informieren.

Wir bitten Euch, die gesperrten und genannten Bereiche nicht zu betreten und alles zu unterlassen, was die Brut und Aufzucht der streng geschützten Tiere stören kann. Informiert auch andere über die bestehenden Sperrungen und habt keine Scheu, Leute vor Ort darauf anzusprechen!

Viel Spaß am Fels und ein erfolgreiches, schönes Frühjahr!

Eure IG Klettern Niedersachsen